Gewährleistung und Garantie

BIKE WORK E-BIKE GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

Sie haben 2 Jahre Gewährleistung und 5 Jahre Garantie. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie unser Gewährleistungs- und Garantieprozess funktioniert, worauf Sie achten müssen und wie Sie einen Anspruch geltend machen können.

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftung des Verkäufers für Sachmängel innerhalb einer Zeit von 2 Jahren. Die Garantie hingegen ist eine vom Hersteller oder Verkäufer freiwillig und individuell gestaltete eingeräumte Leistung.

Was deckt die 2-Jahres-Gewährleistung ab?
Das komplette Rad hat eine gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren. Ersatz- und Verschleißteile wie Antriebskomponenten (Kette und Kassette), Lackierung, Lager oder Kabel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso wenig gilt dies für Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Unfallschäden, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Verschleiß entstehen. Ein Gewährleistungsanspruch ist unabhängig vom ursprünglichen Eigentümer des Bikes. Das heißt, wenn Sie das Bike aus zweiter Hand gekauft haben und es weniger als 2 Jahre alt ist, können Sie trotzdem einen Anspruch geltend machen. BIKE WORK übernimmt im Gewährleistungsfall die Kosten für den Umbau, den Versand und die Zollgebühren (falls zutreffend).

Jetzt registrieren und 5 Jahre Garantie sichern.
Unbeschadet der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmangelhaftung gewährt BIKE WORK 5 Jahre Garantie auf den Bruch von Rahmen. Weiterhin geben wir Ihnen eine freiwillige Garantie auf den Akku, das Ladegerät, den Motor, das Display und den Controller von einem Jahr. Alle Garantieversprechen beziehen sich auf Privatkunden im Ersterwerb. Im Falle eines Garantieanspruchs übernimmt BIKE WORK auch die Kosten für den Wiederaufbau, den Versand und den Zoll (falls zutreffend).

Was fällt nicht unter die Gewährleistung oder Garantie?
Darüber hinausgehende Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz oder Nutzungsausfall sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind Schäden durch Verschleiß, Vernachlässigung (mangelnde Wartung und Pflege), Sturz, Überbelastung durch zu große Beladung, unsachgemäße Montage und Behandlung sowie Veränderung des Fahrrades (An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten). Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen oder Überbeanspruchungen anderer Art besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.

Wie können Sie einen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch geltend machen?
Sie können mit uns in Kontakt treten, indem Sie unser Kontaktformular nutzen. Für einen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch benötigen wir die folgenden Informationen: Die Bestellungsnummer und ein Foto Ihrer Originalrechnung. Fotos bzw. Videos des Fahrrads und des Schadens sowie möglichst viele Einzelheiten über das Problem.

Wie sieht der Prozess aus?
Sobald Sie uns Ihren Schadenfall einschließlich Fotos bzw. Videos übermittelt haben, wird einer unserer Experten beurteilen und Ihnen sagen, ob alle, einige oder keine der Probleme an Ihrem Bike unter die Garantie oder Gewährleistung fallen. Im Gewährleistungs- oder Garantiefall schicken wir Ihnen alle notwendigen Ersatzteile, in diesem Fall tragen wir die Versandkosten der neuen Ersatzteile. Wenn Ihr Fahrrad im ortlichen Fahrradgeschaft repariert werden muss, schicken Sie uns den Aufpreis. Wir bezahlen für alle notwendigen Ersatzteile und Reparaturen, die unter die Garantie oder Gewährleistung fallen.